Lust auf eine neue Herausforderung?

Willst Du dich völlig frei und individuell entwickeln? Dann bist Du bei uns genau richtig!

Der Patient aber auch unsere Mitarbeiter stehen im Mittelpunkt, sollen sich wohl fühlen. Es erwarten Dich großzügige, schöne und neue Räumlichkeiten in einer 2023 gegründeten Praxis mit innovativem Design und Vorstellungen. Ziel ist es, dass ein tolles Team mit einem positivem Arbeitsklima zu schaffen. Dabei freuen wir uns auf neue Kollegen (m/w/d), die Berufserfahrung mitbringen oder frisch ihre Ausbildung beendet haben.

Die Arbeitszeiten werden nach individueller Absprache festgelegt. Persönliche Wünsche finden dabei größtmögliche Berücksichtigung. Egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Kein Dienst am Wochenende!

Unsere Praxis ist fußläufig vom ÖPNV (Bus-Haltestelle Linie 131 ist 75 Meter, U-Bahn 550 Meter entfernt) gut zu erreichen. Selbstverständlich freuen wir uns darüber, wenn Du Dich auch durch Fortbildungen weiterentwickelst. Gerne unterstützen wir Dich mit einer Kostenübernahme sowie Freistellung dabei. Bequeme Arbeitskleidung bekommst Du von uns natürlich gestellt.

Deine Bewerbung per E-Mail

Bist Du interessiert? Dann freuen wir uns auf Deine Bewerbung, die Du uns gerne per E-Mail oder in unserem Upload-Bereich zukommen lassen kannst. Beim Bewerbungsverfahren verzichten wir bewusst auf Papier und möchten Dich deshalb bitten, die Bewerbung inkl. Anlagen wie Lebenslauf usw. als PDF-Datei zu senden.

Tel.: 0208 / 882 45 005

Hinbergstr. 130 / 132
45470 Mülheim an der Ruhr

Ihr 1. Termin

Seien Sie rechtzeitig da, um die Anmeldung, Zuzahlung und Terminvergabe in Ruhe vorweg abklären zu können.
Bringen Sie mit:
Gültige Verordnung (Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin nicht älter als 28 Tage Abstand)
Ihre Gesundheitskarte
Falls vorhanden: Entlassungsbrief, Behandlungs-Schema, OP bzw. MRT-Bericht
Ein Handtuch

Info zur Zuzahlung für gesetzlich Versicherte Patienten:

Für jede Heilmittelverordnung ist eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten + 10 Euro
Zuzahlungspauschale fällig (§61 SGB V).
 
Befreit davon sind:
Schwangere Patientinnen, die aufgrund der Schwangerschaft Beschwerden haben und wo der Arzt der Verordnung Gebühren frei angekreuzt hat.
Patienten mit Befreiungsausweis
GKV Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr

Bitte berücksichtigen Sie:

Ihr vereinbarter Behandlungstermin muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, um diesen dann rechtzeitig anderweitig vergeben zu können.
Gleiches gilt, für nicht erscheinen bzw. gar keiner Absage Ihres Behandlungstermin.
Ansonsten kann Ihnen dieser Termin in Rechnung gestellt werden.