Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit der Website:
„Uwe Sokolowski | RuhrPhysio Sokolowski“

Voraussetzungen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.ruhrphysio-sokolowski.de veröffentlichte Website von Uwe Sokolowski |
RuhrPhysio Sokolowski

Als Inhaber dieser Website bin ich bemüht, diese Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).

Die konkreten Anforderungen an die Barrierefreiheit sind dabei gemäß §14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) umgesetzt worden.

Konformitätsstatus

Private sowie rein geschäftliche (B2B) Angebote unterliegen nicht dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Weitere Ausnahmen gibt es im BFSG für Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG, die im BFSG geregelte Dienstleistungen (inkl. Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr wie Onlineshops) anbieten (§ 3 Abs. 3 S. 1 BFSG). Kleinstunternehmen sind definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Beschäftigte aufweisen und einen maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von 2 Millionen Euro nicht überschreiten.

Demnach bin ich nach den aktuellen Vorschriften nicht verpflichtet, meine Website vollständig barrierefrei zu gestalten. Ich bin jedoch darum bemüht, alle wesentlichen Inhalte meiner Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie mit mir bezüglich der Barrierefreiheit meiner Website in Kontakt treten möchten, verwenden Sie bitte die im Impressum stehende Kontaktdaten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.04.2025 erstellt.

Ihr 1. Termin

Seien Sie rechtzeitig da, um die Anmeldung, Zuzahlung und Terminvergabe in Ruhe vorweg abklären zu können.
Bringen Sie mit:
Gültige Verordnung (Ausstellungsdatum bis zum ersten Termin nicht älter als 28 Tage Abstand)
Ihre Gesundheitskarte
Falls vorhanden: Entlassungsbrief, Behandlungs-Schema, OP bzw. MRT-Bericht
Ein Handtuch

Info zur Zuzahlung für gesetzlich Versicherte Patienten:

Für jede Heilmittelverordnung ist eine Zuzahlung von 10% der Behandlungskosten + 10 Euro
Zuzahlungspauschale fällig (§61 SGB V).
 
Befreit davon sind:
Schwangere Patientinnen, die aufgrund der Schwangerschaft Beschwerden haben und wo der Arzt der Verordnung Gebühren frei angekreuzt hat.
Patienten mit Befreiungsausweis
GKV Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr

Bitte berücksichtigen Sie:

Ihr vereinbarter Behandlungstermin muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, um diesen dann rechtzeitig anderweitig vergeben zu können.
Gleiches gilt, für nicht erscheinen bzw. gar keiner Absage Ihres Behandlungstermin.
Ansonsten kann Ihnen dieser Termin in Rechnung gestellt werden.